Wird CBD als BTM eingestuft?
Seminarempfehlung
26./27. März 2025
Derzeit wird intensiv diskutiert, wie Cannabidiol (CBD) zukünftig in der EU reguliert wird. In Deutschland, zum Beispiel, werden CBD-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel vermarktet. In Finnland dagegen werden CBD-Produkte als Arzneimittel eingestuft. Oder fallen CBD-Produkte sogar unter das Betäubungsmittelrecht (BTM)?
Nach Empfehlungen der WHO (2019) sollen Cannabisblüten und Haschisch aus der Liste der gefährlichsten Drogen, der Anlage IV der Single Convention, gestrichen werden und nur noch in der Liste der weniger gefährlichen Drogen der Anlage I verbleiben. CBD-Präparate sollen, solange der THC-Gehalt 0,2 Prozent nicht übersteigt, gänzlich aus der Single Convention entfernt werden.
EuGH stuft CBD nicht als BTM ein
Letzte Woche hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil dazu gefällt: Nationale Regelungen dürfen demzufolge nicht verbieten, in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltes Cannabidiol (CBD) zu vermarkten, auch wenn es aus der gesamten Cannabis sativa Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird.
Nach Auffassung des EuGH sind die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union anwendbar, denn CBD könne nicht als "Suchtstoff" angesehen werden. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse habe CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (THC), offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Ein Verbot der Vermarktung habe dagegen die gleiche Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung und sei darum nicht mit dem freien Warenverkehr zu vereinbaren.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der EuGH Webseite.