Wird Großbritannien nach dem Brexit Teil der EMA bleiben?

In den letzten Wochen gab es Gerüchte, dass Großbritannien auch nach dem Austritt aus der Europäischen Union (der sogenannte Brexit) Mitglied der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bleiben könnte. Hersteller von Arzneimitteln befürworten einen solchen Ansatz ("Die Pharmaunternehmen drängen darauf, dass Großbritannien Teil der EU-Arzneimittelagentur bleibt"). Laut einem Artikel im Sunday Express haben Premierministerin Theresa May und auch die Opposition wiederholt gefordert, nach dem Austritt aus der EU Mitglied in der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bleiben zu können. In diesem Zusammenhang sagte May, dass sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU von der fortgesetzten EMA-Mitgliedschaft Großbritanniens profitieren würden.

Wäre das generell möglich?

Die Antwort ist "Ja". Länder außerhalb der EU, aber innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - wie Island, Norwegen und Lichtenstein - sind Teil der EMA. Die Schweiz, die nicht in der EU oder im EWR ist, arbeitet mit der EMA über bilaterale Abkommen zusammen und hat grundlegende EU-GMP- und GDP-Leitlinien umgesetzt.

Wenn man jedoch die aktuelle Diskussion betrachtet, ist es unwahrscheinlich, dass Großbritannien Teil des EWR sein wird. Und bilaterale Abkommen sind noch nicht Teil der Diskussion.

Die Europäische Kommission reagiert bestimmt auf anders lautende Vorschläge und macht deutlich, dass ein Nichtmitgliedstaat nicht die gleichen Vorteile wie ein Mitglied genießen kann. Dies wird in einem entsprechenden Leitlinienentwurf zusammengefasst, den Donald Tusk kürzlich in einer Erklärung dargelegt hat. Danach hat der Europäische Rat wiederholt betont, dass die Union ihre Autonomie in Bezug auf ihre Beschlussfassung beibehalten wird. Die Beteiligung des Vereinigten Königreichs als Drittstaat in und an EU-Institutionen, Agenturen oder Einrichtungen schließt sie aus.

Das Dokument kritisiert diese Ansätze sogar als "Rosinenpickerei". In seiner Erklärung stellt Tusk klar: "Kein Mitgliedstaat darf sich nur die Sektoren des Binnenmarktes aussuchen, die er mag, und die Rolle der EG nur dann akzeptieren, wenn sie den eigenen Interessen entspricht. Ebenso komme ein bunter Mix für einen Nicht-Mitgliedstaat nicht in Frage."

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