ZLG-Dokument zu Herstellungserlaubnis und Einfuhrerlaubnis
Die ZLG Verfahrensanweisung 151101 "Entscheidung über die Erteilung einer Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder Einfuhrerlaubnis § 72 Absatz 1 AMG in der Version 04 wurde im Bereich der Qualitätsdokumente veröffentlicht.
Die Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Entscheidung über die Erteilung sowie über die Änderung einer Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG oder einer Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 Absatz 1 AMG. Mit Beginn der Gültigkeit dieser Verfahrensanweisung sind alle ab diesem Zeitpunkt bei der zuständigen Behörde zu treffenden Entscheidungen über die Erteilung einer Erlaubnis nach dem beschriebenen Verfahren auszurichten.
Die ZLG (Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten) ist Koordinierungsstelle der Länder im Human- und Tierarzneimittelbereich.