Zwei neue FDA Warning Letters: Wareneingangskontrollen von Ausgangsstoffen

Anfang Januar hat die U.S. Food and Drug Administration (FDA) zwei neue Warning Letters an Unternehmen veröffentlicht, die als Hersteller von freiverkäuflichen Arzneimitteln in den Vereinigten Staaten registriert sind.

Der Warning Letter 320-24-13 vom 15. Dezember 2023 wurde an ein Unternehmen in Indien geschickt, und der Warning Letter 320-24-14, datiert auf den 28. Dezember 2023, ging an eine Firma in Südkorea.

In beiden Fällen wurden nach einer Überprüfung der von den Unternehmen auf Anfrage der FDA vorgelegten Unterlagen die folgenden cGMP-Verstöße festgestellt:

  • "Ihr Unternehmen hat es versäumt, mindestens einen Test durchzuführen, um die Identität jedes Bestandteils eines Arzneimittels zu überprüfen (21 CFR 211.84(d)(1)).
  • Ihr Unternehmen hat es versäumt, eine Quality Unit einzurichten, die die Verantwortung und die Befugnis hat, alle Komponenten, Behältnisse für Arzneimittel, Verschlüsse, prozessbegleitende Materialien, Verpackungsmaterialien, Etikettierungen und die Fertigarzneimittel freizugeben oder zurückzuweisen (21 CFR 211.22(a))." (Übersetzung d. Red.)

Der entscheidende Punkt ist, dass die Unternehmen nicht nachweisen konnten, dass sie jede Lieferung der eingehenden Komponenten, bei denen ein hohes Risiko einer Verunreinigung mit Diethylenglykol (DEG) oder Ethylenglykol (EG) besteht, ordnungsgemäß untersucht haben. Die Identitätsprüfung umfasst hier insbesondere eine Grenzwertprüfung nach dem amerikanischen Arzneibuch (United States Pharmacopeia, USP), um sicherzustellen, dass die einschlägigen Grenzwerte für den Gehalt an DEG oder EG eingehalten werden.

Für beide Firmen wurde bereits ein Import Alert 66-40 ("Detention Without Physical Examination of Drugs From Firms Which Have Not Met Drug GMPs") ausgesprochen.

In den Warning Letters listet die FDA eine Reihe von Maßnahmen auf, die umgesetzt und der FDA gegenüber dokumentiert werden müssen, darunter die Folgenden:

  • Verpflichtung zur Bereitstellung von DEG- und EG-Prüfergebnissen.
  • Eine vollständige Risikobewertung für Arzneimittel, deren Verfallsdatum noch nicht abgelaufen ist und die einen Inhaltsstoff enthalten, bei dem das Risiko einer DEG- oder EG-Kontamination besteht.
  • Eine umfassende, unabhängige Überprüfung des Warenbeschaffungssystems.
  • Eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die im Rahmen der Verifizierung der Ergebnisse erhalten wurden, die die Zulieferer auf ihren Analysezertifikaten angeben.

In den letzten Monaten gab es zahlreiche ähnliche Fälle, die ebenfalls die Prüfung von DEG und EG betrafen. Beispiele finden Sie in unserem Nachrichtenarchiv:

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