Zwei Warning Letter an Hersteller von Cremes
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26/27 November 2024
Von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) sind kürzlich Warning Letter an zwei Hersteller von Cremes gegangen. Betroffen sind ein Auftragshersteller aus Australien und ein in Korea ansässiger Arzneimittelhersteller.
In ihrem Warning Letter an den Arzneimittelhersteller in Korea mahnt die FDA das Unternehmen für zwei GMP-Verstöße ab, die während einer viertägigen Inspektion im September 2017 beobachtet wurden:
- Der Hersteller versäumte es, außerhalb der Spezifikationen liegende ("out of specification" = OOS) Ergebnisse für bestimmte Chargen einer OTC- ("over the counter") Creme zu untersuchen. Stattdessen testete er erneut und erklärte die OOS-Ergebnisse ohne Begründung für ungültig.
- Das Unternehmen versäumte es, die eigenen schriftlichen Verfahren zur Dokumentenkontrolle einzuhalten, welche für die Vernichtung von Dokumenten eine Genehmigung durch die Abteilung der Qualitätskontrolle fordern. Der Inspektor beobachtete, dass Dokumente und Protokolle, inklusive Chargenprotokolle, Analysenzertifikate und Laborarbeitsblätter, ohne die dokumentierte Genehmigung der Qualitätskontrolle zerrissen und entsorgt worden waren.
Die folgenden GMP-Probleme traten bei einer dreitätigen Inspektion im Betrieb des australischen Auftragsherstellers im Dezember 2017 zutage:
- Cremes wurden freigegeben, ohne dass die Identität und Stärke der Wirkstoffe geprüft wurden.
- Bei eingehenden Wirkstoffen ("active pharmaceutical ingredients" = APIs) und anderen Ausgangsstoffen, die bei der Cremeherstellung verwendet werden, wurde keine Prüfung durchgeführt um sicherzustellen, dass jeder Ausgangsstoff seiner Spezifikation entspricht. Stattdessen verließ sich der Hersteller auf die Analysenzertifikate ("certificates of analysis" = CoA) des Zulieferers.
- Der Herstellprozess für die Cremes war nicht validiert und die Gerätequalifizierung für die verwendete Abfüllanlage nicht durchgeführt worden.
- Das Verfallsdatum basierte auf Stabilitätsdaten vom vorherigen Auftragshersteller des Kunden. Die Formulierung blieb dieselbe, der Herstellbetrieb, die Geräte, die Rohstoffe und das Verpackungssystem jedoch hatten sich geändert. Darüber hinaus enthielten die vom vorherigen Auftragshersteller durchgeführten Stabilitätsstudien außerhalb der Spezifikationen liegende Ergebnisse, zu denen unterhalb der Spezifikation liegende Wirkstoffgehalte und zu niedrige Viskositäten zählten.
Lesen Sie dazu auch die beiden Warning Letter Kolmar Korea und Jalco Cosmetics.