Zwölf Länder unterzeichnen die Medicrime Konvention gegen Arzneimittelfälschungen

Ein weiterer Schritt zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen wurde gemacht. Im Abschluss einer zweitägigen Konferenz wurde am 28. Oktober 2011 ein erstes internationales Abkommen unterzeichnet, das das illegale Herstellen, Vertreiben und Handeln von Arzneimitteln als Straftat einstuft. Damit haben zwölf Länder den Weg für die Implementierung der Medicrime Konvention freigemacht.

Der Europarat hat sowohl EU als auch Nicht-EU Länder aufgefordert, sich Österreich, Zypern, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Israel, Italien, Portugal, Russland, der Schweiz und der Ukraine anzuschließen und der Konvention so schnell wie möglich beizutreten.

Die Konvention wird nationale Gesetzgebungen hinsichtlich Prävention, Schutz der Opfer von Arzneimittelfälschungen und Verfolgung von Fälschern mit schwerwiegenden Sanktionen verstärken. Die Konvention wird ebenfalls dazu beitragen, die internationale Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Gesundheits- und Strafverfolgungsbehörden zu fördern.

Infolge der Diskussionen, die während der Konferenz stattgefunden haben, haben Regierungen, internationale Organisationen, Patientenverbände und Experten aus dem Bereich der Arzneimittel-Herstellung und -Vetrieb eine Zusammenarbeit für folgende Themen vorgeschlagen:

  • öffentliche Aufklärungskampagnen über die Gefahr von Arzneimittelfälschungen;
  • Entwicklung internationaler Trainingsprogramme für Behörden und Gesundheitsexperten;
  • Entwicklung von Tools zur Identifizierung und Nachfolge von Gesundheitsschäden, und von Dienstleistungen zur Rückführbarkeit von Arzneimitteln.

Die Konvention wird nach Ratifizierung durch fünf Länder - inkl. drei Europarat-Mitgliedsstaaten - in Kraft treten.

Quelle: EDQM Pressemitteilung

Weitere Details finden Sie im Informationsblatt des Europarates.

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