Referent:innen


Dr. Klaus Häußermann
Betäubungsmittel Consulting

Prof. Dr. Martin Wesch
Wesch & Buchenroth Rechtsanwälte
Zielsetzung
Es ist entscheidend wichtig, dass alle, denen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich des Betäubungsmittelrechtes übertragen wurden, ihre Rechte und Pflichten exakt kennen.
Das Betäubungsmittelrecht gilt auch dann, wenn eine Anwendung als Arzneimittel gar nicht vorgesehen ist, d.h. Forschungsbereiche, Forschungsinstitute, analytische Laboratorien oder Einrichtungen der Qualitätskontrolle müssen die einschlägigen Bestimmungen beachten. Um diese Beachtung zu garantieren, ist ein/e Betäubungsmittelverantwortliche/ r zu benennen.
BTM-Verantwortliche haben eine öffentlich-rechtliche Garantenstellung; im Fall von Verstößen haften sie persönlich.
Zielgruppe
Datum / Veranstaltungsort / Präsentationen / Zertifikat
Datum
06./07. November 2025, Heidelberg
Donnerstag, 06. November 2025, 12.45 – 18.00 Uhr
(Registrierung und Begrüßungssnack von 12.00 bis 12.45 Uhr)
Freitag, 07. November 2025 von 8.30 bis 13.00 Uhr
(Business-Lunch von 13.00 bis 13.30 Uhr)
Veranstaltungsort
Qube Hotel Bahnstadt
Grüne Meile 21
69115 Heidelberg
Telefon +49 (0) 6221/18799 0
E-Mail bahnstadt@qube-heidelberg.de
Die Präsentationen für diese Veranstaltung stehen Ihnen vor und nach der Veranstaltung zum Download und Ausdruck zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass vor Ort keine gedruckten Unterlagen ausgegeben werden und dass Sie auch keine Möglichkeit haben, die Präsentationen vor Ort zu drucken.
Alle Teilnehmer/innen erhalten im Anschluss an das Seminar ein Teilnahmezertifikat zugesandt.
Programm

Gesamtes Programm als PDF herunterladen
- Regulatorische Basis und internationale Konventionen
- Bundesopiumstelle
- Betäubungsmittelgesetz und seine Verordnungen
- Legaler BtM-Verkehr (i.V.m. den internationalen Konventionen)
- Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
- Überwachung und Überwachungsmaßnahmen
- Erlaubnis, Ausnahmen Versagensgründe
- Meldungen
- Abgabebelegverfahren
- Internationale Übereinkommen
- Das Ineinandergreifen nationaler und internationaler Maßnahmen
- Besonderheiten bei Cannabis: ein Ausflug ins Medizinal-Cannabisgesetz MedCanG
- Verantwortung und Garantenstellung (Aufgabenübertragung im Unternehmen, Pflichten der Geschäftsführung, Organigramm)
- Erlaubnis und Versagungsgründe (Zuverlässigkeit, tatsächliche Pflichtenübernahme)
- Aufgabenverteilung und Schnittstellen (zu anderen Verantwortlichen im Pharmabetrieb, Arbeitsplatz- und Aufgabenbeschreibung)
- Vertretung und Delegation (alternierende und kumulierende Haftung, Umfang von Überwachungspflichten)
- Öffentliches Recht (Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafbefehl)
- Zivilrechtliche Haftung (Gefährdungs- und deliktische Haftung)
- Organ- und Arbeitnehmerhaftung (Haftungserleichterungen durch die Rechtsprechung)
- Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht- und D&O-Versicherung)
- Freistellungsvereinbarung
- Betäubungsmittelverkehr innerhalb Deutschlands (Binnenhandel)
- Grenzüberschreitender Betäubungsmittelverkehr (Außenhandel)
- Formularwesen
- Dokumentation
- Lagerung und Auflagen zur Sicherung
- Zollamtliche Abwicklung
- Handel, Erwerb und Abgabe
- Verarbeitung eines Betäubungsmittels
- Verarbeitung einer ausgenommenen Zubereitung
- Umgang mit Referenzsubstanzen im Labor
- Musterzug
- Lagerung von Rückstellmustern
- Amtliche Probennahme
- Vernichtung von Betäubungsmitteln
- Aufzeichnungen, Protokolle und Meldungen
Reguläre Teilnahmegebühr*: | € 1290,- |
Teilnahmegebühr für Mitarbeiter/innen von GMP-Überwachungsbehörden*: | € 645,- |
Alle Preise zzgl. MwSt. Wichtige Hinweise zur Umsatzsteuer.
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Wir stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

E-Mail: info@concept-heidelberg.de
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