Dieses Seminar zeigt auf, wie die vagen Forderungen an das Design von Anlagen und Anlagenteilen, die zur Herstellung von Arzneimitteln eingesetzt werden, konkretisiert werden können. Neben den entsprechenden GMP-Regelwerken und Papieren von Verbänden spielen der Stand der Technik sowie die prozessorientierte Risikoanalyse hier die wesentlichen Rollen. Aber auch der Blick über den Tellerrand hin zu anderen Industrien, wie z.B. der Lebensmittel-Industrie, kann sinnvoll und zulässig sein.
Seit vielen Jahren bilden die Anforderungen des EU GMP-Leitfadens sowie die Forderungen der US FDA, neben weiteren Vorgaben, z.B. durch die PIC/S, die WHO oder durch die Behörden anderer Länder die Grundlage für eine qualitätsgerechte, d.h. GMP-gerechte Arzneimittelherstellung.
Neben den Regelungen, die die eigentliche Fertigung und die Qualitätskontrolle betreffen (z.B. zur Prozess-, Reinigungs- und Analysenvalidierung, etc.), bildet ein GMP-gerechtes Anlagendesign überhaupt erst die Voraussetzung, um diese Guidelines zu erfüllen, bzw. sichere Arzneimittel herstellen zu können. Insofern kommt einem GMP-/FDA-gerechten Anlagenbau eine herausragende Bedeutung für die Wirkstoff- und Arzneimittelsicherheit zu. Liest man quer durch die Fülle von Guidances, Guidelines, Technical Reports, etc., stellt sich jedoch die Frage, wo überhaupt konkrete Anforderungen zu finden sind.
Die Dokumente, die rechtlich bindende GMP-Vorgaben definieren, sind im Gegenteil in der Regel sehr wenig konkret. Oftmals genauere oder technisch verwertbare Hinweise können Normen, technischen Richtlinien oder Dokumenten von Interessensverbänden wie der ISPE, der ECA oder des VDI entnommen werden. Es muss nur geprüft werden, ob sie auf den vorliegenden Fall anwendbar sind. Überhaupt spielt bei der Definition der Anforderungen die pharmazeutische Anwendung die größte Rolle. Aus ihr ergeben sich Risiken, deren Kontrolle im Rahmen der Qualifizierung belegt werden muss. Der große Vorteil bei dieser Herangehensweise ist hierbei der große Spielraum, den die GMP-Regularien den Anlagenbauern lassen. Es gilt nur, diesen sinnvoll zu nutzen.
Auf der hier vorliegenden Veranstaltung sollen zum einen die existierenden Vorgaben aufgezeigt und zum anderen der Weg erläutert werden, wie aus einem pharmazeutischen Anwendungsfall konkretere Forderungen abgeleitet werden können. Es soll auch deutlich werden, welche Bedeutung die häufig gebrauchten Begriffe wie z.B. ‚FDA-approved‘ oder ‚FDA zugelassen‘ in Wirklichkeit haben.
Angesprochen sind Mitarbeiter/innen und Führungskräfte aus den Bereichen Produktion und Technik der Pharma- und Wirkstoffherstellung sowie Mitarbeiter/innen der Qualitätssicherung, die sich mit der Definition von unternehmensweiten Standards bei GMP- / FDA-gerechten Neu- und Umbauprojekten beschäftigen. Außerdem sind Vertreter/innen des Pharmaanlagenbaus und von Ingenieurbüros angesprochen.